Lehrinnovationsfonds
Der Lehrinnovationsfonds unterstützt Lehrende der HTW Berlin, um ihre Lehre verbessern und weiterentwickeln zu können. In diesem Lehrentwicklungsprogramm werden besonders herausragende Lehrprojekte mit einer Summe von bis zu 20.000 Euro und einem Begleitprogramm gefördert.
Was wird gefördert?
Der Lehrinnovationsfonds fördert die Weiterentwicklung der modernen Lehre. Für die Auswahlrunde 2024/2025 gibt es dabei folgende Förderschwerpunkte:
Lehren und Lernen mit Künstlicher Intelligenz: Neue Wege entdecken
Künstliche Intelligenz prägt zunehmend alle Lebensbereiche – vom Berufsalltag bis hin zur gesellschaftlichen Verantwortung. Um unsere Studierenden bestmöglich darauf vorzubereiten, möchten wir Sie einladen, innovative Lehrkonzepte rund um KI zu entwickeln. Wie können KI-Tools gezielt in Ihrem Modul genutzt werden, um Lehr- und Lernprozesse zu bereichern? Haben Sie Ideen, wie Prüfungsformate durch den Einsatz von KI neu gestaltet werden könnten? Oder möchten Sie die Kompetenzen Ihrer Studierenden durch den kreativen Einsatz von KI-Textgeneratoren und -Analysetools stärken?
Der Lehrinnovationsfonds fördert Projekte, die Studierenden nicht nur KI-Kompetenzen vermitteln, sondern ihnen auch die Möglichkeit bieten, praxisnah und experimentell mit diesen Technologien umzugehen. Ziel ist es, gemeinsam mit den Studierenden die Potenziale und Grenzen von KI im Hochschulalltag zu reflektieren und nachhaltige Konzepte für modernes Lehren und Lernen zu entwickeln. Ob es sich um kleine Experimente oder größere Vorhaben handelt, der Lehrinnovationsfonds unterstützt Ihre Visionen und fördert Ihre Ideen, die den Einsatz von KI in der Lehre vorantreiben.
LEHRGUT Stories über geförderte Projekte
Expedition Nano: Textilien zum Greifen nah
Ein Projekt, in dem aus textilen Materialien immersive Lernumgebungen werden, in die Studierende via VR-Brille eintauchen können.
Lehre mal anders: Der DebattierKlub
Claudia Baldauf lässt Studierende lieber debattieren statt Referate halten. Im neuen LEHRGUT-Video stellt sie ihre Methode kurz vor.
Fabrik im Miniformat
Stefan Wittenberg zeigt komplexe Produktionsprozesse direkt im Seminarraum. (Video)
Realität vs. Lehrbuch: Lehre braucht Kontext
Matthias Strobel und Simon Schäfer erzählen, wie sie die Grundlagenlehre weiterentwickeln wollen.
Kurzvorstellungen aller bisherigen Projekte im LIF Archiv
Erfahren Sie, welche innovativen Lehrprojekte an unserer Hochschule seit 2019 durch den Lehrinnovationsfonds (LIF) gefördert wurden. Das LIF Archiv bietet eine übersichtliche Sammlung der Ideen, die unsere Lehre nachhaltig prägen. Stöbern Sie durch die Kurzbeschreibungen und lassen Sie sich inspirieren!
Was umfasst die Förderung des Lehrinnovationsfonds?
Der Lehrinnovationsfonds verbindet eine finanzielle Förderung mit einem Beratungs- und Begleitprogramm.
Das Einzelvolumen geförderter Vorhaben beträgt mindestens 2.000 Euro, maximal 20.000 Euro bei einem Förderzeitraum von maximal zwölf Monaten.
Beantragt werden können:
- Gelder für die Beschäftigung studentischer Hilfskräfte,
- in geringem Umfang projektbezogene Sachmittel und/oder Honorarmittel,
- Aufstockung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters für den beantragten Projektzeitraum zwecks Unterstützung des Projektvorhabens.
Bestandteil der Förderung ist außerdem ein Begleitprogramm, das vom Lehrenden-Service-Center angeboten wird. Hier finden im Förderjahr i.d.R. zwei Treffen aller Geförderten zum Erfahrungsaustausch und Peer Coaching statt. Darüber hinaus erhalten alle Geförderten individuelle Beratungen bei der Projektumsetzung durch das Lehrenden-Service-Center.
Wie kann ich meine Idee einreichen?
Alle Hinweise, Kriterien und Termine finden Sie in den ausführlichen Informationen zum Lehrinnovationsfonds in der Infobox. Ihre Projektidee können Sie mithilfe dieses Formulars beschreiben. Bei der Entwicklung Ihrer Projektidee berät Sie gern das Lehrenden-Service-Center. Bitte reichen Sie Ihre Projektbeschreibung (auf max. 3 Seiten) bei der Vizepräsidentin für Studium, Lehre und Internationales ein. Deadline für die Einreichung der aktuellen Auswahlrunde im Jahr 2024 ist der 22.11.2024.
Antragsberechtigt sind:
- alle hauptamtlich Lehrenden (Professor_innen, Vertretungsprofessor_innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche Mitarbeiter_innen mit Schwerpunkt Lehre),
- Gruppen von Lehrenden,
- Studierende gemeinsam mit mindestens einem/einer hauptamtlich Lehrenden sowie
- wissenschaftliche Mitarbeiter_innen, die lehren.
Wie werden die geförderten Projekte ausgewählt?
Alle Projektideen werden von einer Arbeitsgruppe des Akademischen Senats begutachtet. Die Arbeitsgruppe besteht aus drei Professor_innen, zwei Studierenden und zwei Personen aus den Gruppen der wissenschaftlichen oder sonstigen Mitarbeiter_innen, die vornehmlich Mitglieder des Akademischen Senats sind. Die Frauenbeauftragte wirkt beratend mit. Die Entscheidung über die zu fördernden Projekte trifft die Vizepräsidentin für Studium, Lehre und Internationales auf Grundlage der Begutachtung der Arbeitsgruppe.
Die Bekanntgabe der geförderten Projekte erfolgt bis zum 20.01.2025.
Nach welchen Kriterien werden die Projekte ausgewählt?
Jede eingereichte Idee wird von drei Mitgliedern der Auswahlgruppe gelesen, kriteriengestützt beurteilt und mit einer abschließenden Förderempfehlung einschließlich Punktbewertung versehen. Bei einem Treffen der Auswahlrunde werden dann alle Anträge mit einer entsprechend hohen Punktbewertung diskutiert und so die finale Förderentscheidung diskursiv erarbeitet. Entscheidend dabei ist, dass die eingereichten Ideen das Lernen der Studierenden in den Mittelpunkt stellen und einen innovativen Beitrag zur Verbesserung der Lehr- und Prüfungsqualität in Passung zum Förderschwerpunkt leisten. Da der Lehrinnovationsfonds als Anschubfinanzierung gedacht ist, wird bei der Auswahl auf das Entwicklungspotenzial der Maßnahme sowie deren Nachhaltigkeit über den Förderzeitraum hinaus Wert gelegt.
Eine curriculare Einbindung muss deutlich dargelegt werden ebenso wie Möglichkeiten zur Übertragbarkeit der Idee auf andere Module oder Studiengänge. Weiterhin achtet die Auswahlgruppe darauf, dass Maßnahmen zur Evaluation und Qualitätssicherung mitbedacht und Mitarbeiter_innen aus den Bereichen Lehrenden-Service-Center, Academic Services oder Qualitätsmanagement beratend und unterstützend eingebunden werden. Eventuell entwickelte Materialien sollen möglichst als freie Bildungsmaterialien (OER) zur Verfügung gestellt werden. Ein weiteres Kriterium ist die Barrierefreiheit der didaktischen Konzepte und Materialien. Dabei und auch beim Thema OER berät und unterstützt das LSC.
Die Kriterien im Detail:
- Beitrag zur Förderung der Förderschwerpunkte
- Verbesserung der Lehrqualität
- Verbesserung der Prüfungsqualität
- Innovationscharakter der Maßnahme
- Entwicklungspotenzial der Maßnahme
- Nachhaltigkeit über den Förderzeitraum hinaus
- Überzeugende curriculare Einbindung
- Übertragbarkeit auf andere Module oder Studiengänge
- Realisierbarkeit unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen
- Berücksichtigung von Open Educational Resources
- Berücksichtigung von Barrierefreiheit
- Berücksichtigung von Gender- und Diversity-Aspekten
- Qualitätssicherungs- und Evaluationsmaßnahmen zur Überprüfung des Projekterfolgs
- Kooperation mit den Expert_innen von Academic Services, des Lehrenden-Service-Centers sowie des Zentralreferats Hochschulentwicklung & Qualitätsmanagement